Ab dem 1. November ist es soweit: Dann werden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energiesparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) von dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. So soll ein einheitliches Regelwerk für die energetische Anforderung an Gebäuden geschaffen werden. Inhalte im GEG sind unter anderem Vorgaben für Neubauten sowie für Bestandsgebäude und deren Heizungs- und Klimatechnik sowie der Wärmeschutz.
Es soll dazu beitragen, den Energiebedarf in Gebäuden zu begrenzen.
Quelle: DHZ